Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für eine gemeinsame Zusammenarbeit

Deep Clarity UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 101, 53840 Troisdorf · HRB 19311 Amtsgericht Siegburg · Geschäftsführer Timo Tobias Wenzel · mail@deepclarity.de · Fassung vom 01.09.2026 – diese Fassung ersetzt alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deep Clarity UG (haftungsbeschränkt), insbesondere die Fassung mit Stand Januar 2025

Aufbau: Teil A enthält die für alle Beratungsmandate geltenden allgemeinen Bestimmungen. Teil B gilt ergänzend für frei vereinbarte Beratungsmandate. Teil C gilt ergänzend für Beratungsmandate, die im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Teil D enthält die Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO für alle Mandate.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen für alle Beratungsmandate

A.1 Geltungsbereich, Vertragsarten, Rangfolge

A.1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Beratungsmandate der Deep Clarity UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber“. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Als „Teilnehmer“ wird die im Mandatsvertrag benannte, persönlich teilnehmende Person bezeichnet; sie kann mit der vertretungsberechtigten Person des Auftraggebers personenidentisch sein.

A.1.2 Der Auftragnehmer erbringt Beratungsmandate in zwei Vertragsarten: als frei vereinbartes Beratungsmandat (Teil B) oder als Beratungsmandat im Rahmen der BAFA-Förderung (Teil C). Welche Vertragsart vorliegt, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Teil B und Teil C schließen sich gegenseitig aus.

A.1.3 Rangfolge: Der individuelle Vertrag geht diesen Bedingungen vor. Innerhalb dieser Bedingungen gehen die besonderen Bestimmungen des jeweils anwendbaren Teils B oder C den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

A.1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

A.2 Rechtsnatur, persönliche Leistung, kein Erfolg

A.2.1 Jedes Beratungsmandat ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, keine Umsatz-, Ertrags- oder Organisationsentwicklung und keine Veränderung persönlicher Zustände oder Verhaltensweisen.

A.2.2 Gegenstand der Mandate ist die konzeptionelle Einzelberatung der Geschäftsführungsebene: die analytische Standortbestimmung der Entscheidungs-, Führungs- und Steuerungsstrukturen, die Identifikation struktureller Engpässe der unternehmerischen Steuerungsfähigkeit und die Ableitung eines priorisierten Handlungsfahrplans. Die Arbeitsweise ist dialogisch und fallbezogen; vorgefertigte Inhalte, standardisierte Programme oder Lehrpläne kommen nicht zum Einsatz.

A.2.3 Die Beratungsleistung erbringt Herr Timo Tobias Wenzel persönlich. Die Übertragung auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform; hiervon unberührt bleibt der Einsatz von Hilfspersonen und technischen Dienstleistern für Organisation, Administration und Datenverarbeitung.

A.3 Abgrenzung des Leistungscharakters

A.3.1 Kein Fernunterricht. Die Leistung ist auf die individuelle Beratung und Begleitung im Einzelfall gerichtet, nicht auf die Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten nach einem im Voraus festgelegten Lehrplan. Soweit der Auftragnehmer Zusammenhänge erläutert, geschieht dies anlassbezogen und bezogen auf die individuelle Situation des Teilnehmers. Der Auftragnehmer stellt weder Lehrbriefe, Module, Lektionen, Kursvideos, Workbooks noch sonstige vorproduzierte oder standardisierte Lerninhalte bereit; er unterhält keine Lernplattform und keinen Mitgliederbereich. Eine Überwachung des Lernerfolgs findet nicht statt; es werden keine Aufgaben gestellt, keine Prüfungen abgenommen und keine Lernstandskontrollen durchgeführt. Der zeitliche und inhaltliche Schwerpunkt liegt in der unmittelbaren, wechselseitigen Kommunikation.

A.3.2 Keine Heilbehandlung. Die Leistung ist keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie, keine krankheitsbezogene medizinische oder psychologische Diagnostik und kein Ersatz für ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung. Es werden keine Krankheiten oder Störungen festgestellt oder behandelt und keine Therapieempfehlungen ausgesprochen. Die Analyse von Entscheidungs-, Führungs- und Steuerungsmustern im unternehmerischen Kontext ist hiervon nicht berührt. Die eingesetzten Fragebögen sind keine standardisierten oder klinisch validierten Diagnoseinstrumente. Der Vertrag ist kein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB. Das Mandat steht in keinem Zusammenhang mit der heilkundlichen Praxistätigkeit des Geschäftsführers.

A.3.3 Der Teilnehmer versichert, dass ihm keine akute behandlungsbedürftige Erkrankung bekannt ist, die einer Beratung entgegensteht. Eine laufende ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung wird weder ersetzt noch beeinflusst. Wird im Verlauf ein Behandlungsbedarf erkennbar, weist der Auftragnehmer hierauf hin und ist berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund zu beenden.

A.3.4 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die Leistung umfasst keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG, keine Steuerberatung und keine Anlage- oder Finanzierungsberatung. Vor wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen empfiehlt der Auftragnehmer die Einbeziehung der jeweils zuständigen Berufsträger. Die Umsetzung der im Mandat entwickelten Einsichten und Handlungsoptionen liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Auftraggebers.

A.4 Mitwirkung des Auftraggebers

A.4.1 Auftraggeber und Teilnehmer stellen die für eine tragfähige Beratung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung. Die Beantwortung einzelner Fragen der eingesetzten Fragebögen ist freiwillig.

A.4.2 Der Auftraggeber sorgt für eine störungsfreie Gesprächssituation und, bei Videokonferenz, für geeignete technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung auf seiner Seite. Technische Störungen in seinem Verantwortungsbereich gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

A.4.3 Nehmen weitere Personen an einer Sitzung teil, stellt der Auftraggeber sicher, dass deren Zustimmung zu einer etwaigen Aufzeichnung vor Beginn vorliegt (§ 201 StGB; Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ohne diese Zustimmung wird nicht aufgezeichnet.

A.4.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten Dritter – insbesondere Gesundheitsdaten von Mitarbeitern oder Angehörigen – sind nicht Gegenstand der Beratung und sollen nicht offengelegt werden. Für Angaben über dritte Personen, die der Auftraggeber gleichwohl offenlegt, trägt er in seinem Verantwortungsbereich die datenschutzrechtliche Verantwortung.

A.4.5 Verzögerungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach gesonderter Vereinbarung in Textform vergütet werden.

A.5 Nutzungsrechte

A.5.1 An Dossiers, Beratungsberichten, Aufzeichnungen, Transkripten, Fragebögen und Darstellungsformen verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte beim Auftragnehmer.

A.5.2 Der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer erhält an den für ihn erstellten Unterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen und internen Verwendung. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Verwertung zu Schulungs- oder Vertriebszwecken sind nicht gestattet. Die Vorlage des Beratungsberichts gegenüber Förderstellen nach Teil C bleibt unberührt.

A.5.3 An den eingesetzten Methoden und Modellen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das gewonnene allgemeine Erfahrungswissen in anonymisierter, nicht rückführbarer Form weiter zu verwenden. Erkenntnisse und Handlungsoptionen, die der Auftraggeber für sein Unternehmen entwickelt, stehen uneingeschränkt ihm zu.

A.5.4 Ein vertraglicher Anspruch auf Herausgabe der vollständigen Transkripte oder der Auswertungsrohdaten besteht nicht. Die gesetzlichen Rechte aus Art. 15 und Art. 20 DSGVO bleiben unberührt.

A.6 Vertraulichkeit

A.6.1 Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Rahmen des Mandats bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsinterna, wirtschaftlichen Verhältnisse, strategischen Informationen und persönlichen Angaben streng vertraulich. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus zeitlich unbegrenzt fort.

A.6.2 Der Auftraggeber behandelt die ihm überlassenen Unterlagen sowie die eingesetzten Methoden vertraulich.

A.6.3 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt werden, die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich, behördlich, gerichtlich oder förderrechtlich zwingend vorgeschrieben ist. Im Fall einer erzwungenen Offenlegung informiert die betroffene Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich vorab.

A.6.4 Der Auftragnehmer darf Auftraggeber oder Teilnehmer nur nach vorheriger, gesonderter Zustimmung in Textform als Referenz benennen oder Aussagen zu Werbezwecken verwenden. Die Zustimmung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.

A.7 Haftung

A.7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

A.7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den im jeweiligen Vertrag genannten Höchstbetrag je Schadensfall.

A.7.3 Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

A.7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers und deren wirtschaftliche Folgen, nicht für Umstände außerhalb seines Einflussbereichs und nicht für Entscheidungen von Förderstellen.

A.7.5 Ansprüche wegen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Ziffer A.7.1 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

A.8 Schlussbestimmungen

A.8.1 Der Auftraggeber schließt den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und bestätigt, diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits aufgenommen zu haben.

A.8.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang und gelten unabhängig von der Einhaltung der Textform (§ 305b BGB).

A.8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

A.8.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

A.8.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine hierdurch nicht sachgerecht geschlossene Regelungslücke füllen die Parteien im Verhandlungswege.

Teil B – Besondere Bestimmungen für frei vereinbarte Beratungsmandate

B.1 Leistungsumfang

B.1.1 Gegenstand, inhaltliche Schwerpunkte, Anzahl der Sitzungen und Laufzeit ergeben sich aus dem Mandatsvertrag. Eine Beratungssitzung ist auf 60 Minuten ausgelegt, soweit im Mandatsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Nicht dort aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet; Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform einschließlich der Vergütung.

B.1.2 Beratungssitzungen finden ausschließlich im Einzelsetting und in unmittelbarer, wechselseitiger Echtzeit-Kommunikation statt, wahlweise in persönlicher Anwesenheit am Sitz des Auftragnehmers oder an einem einvernehmlich bestimmten Ort oder per Videokonferenz. Durchführungsform, Ort und Termin werden für jede Sitzung einvernehmlich festgelegt.

B.1.3 Die begleitende Kurzabstimmung per Messenger steht dem Teilnehmer werktags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Sie bezieht sich ausschließlich auf konkrete Einzelsituationen des Teilnehmers. Sie umfasst keine Bearbeitung von Lernstoff, keine Aufgaben, keine Übungen und keine Kontrolle eines Lernfortschritts. Sie begründet keine ständige Erreichbarkeit und keinen Krisen-, Not- oder Bereitschaftsdienst. Der Auftragnehmer antwortet innerhalb der vereinbarten Zeiten in angemessener Frist, in der Regel innerhalb eines Werktages.

B.2 Aufzeichnung, Dossier und gesundheitsbezogene Angaben

B.2.1 Der Auftraggeber beauftragt die Aufzeichnung der Sitzungen, deren Transkription, die KI-gestützte Auswertung und die Erstellung des Dossiers. Diese Leistungsbestandteile sind vertraglich geschuldet; die hierfür erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Teilnehmer ist mit der Aufzeichnung des von ihm nichtöffentlich gesprochenen Wortes einverstanden (§ 201 StGB) und bestätigt dies mit Unterzeichnung des Mandatsvertrages. Er kann jederzeit verlangen, dass einzelne oder alle weiteren Sitzungen nicht oder nur als Tonaufzeichnung aufgezeichnet werden oder dass einzelne Passagen aus Aufzeichnung, Transkript und Dossier entfernt werden; auf Leistungsumfang und Vergütung hat dies keinen Einfluss.

B.2.2 Die Aufzeichnung dient der Transkription als Grundlage der Dossier-Erstellung sowie als Dokumentation des geführten Gesprächs. Die Aufzeichnung der eigenen Sitzung wird dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt, damit er das Gespräch nachvollziehen kann und sich während der Sitzung keine Notizen machen muss. Die Aufzeichnung dokumentiert ausschließlich das mit ihm persönlich geführte Einzelgespräch; sie enthält keine vorproduzierten, standardisierten oder für weitere Personen bestimmten Inhalte und ersetzt die Teilnahme an der Sitzung nicht. Eine Weitergabe der überlassenen Aufzeichnung an Dritte ist nicht gestattet. Die Transkripte sind internes Arbeitsmaterial des Auftragnehmers.

B.2.3 Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Fragebogenantworten, der Sitzungstranskripte und seiner eigenen fachlichen Einschätzung ein persönliches Dossier und übergibt es dem Teilnehmer als PDF-Dokument. Das Dossier beschreibt Entscheidungs-, Führungs- und Belastungsmuster des Teilnehmers sowie Entwicklungs- und Potenzialfelder im unternehmerischen Kontext in Form von Hypothesen und Handlungsoptionen; es enthält keine Diagnosen und keine Bewertungen mit rechtlicher Wirkung und ist kein Lehr- oder Schulungsmaterial.

B.2.4 Gegenstand der Beratung und der Dokumentation sind unternehmensbezogene Angaben sowie Angaben zu Entscheidungsverhalten, Führungshandeln, Rollenverständnis und Steuerungspraxis im unternehmerischen Kontext. Soweit die eingesetzten Fragebögen oder die Sitzungen Angaben umfassen, die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO unterfallen – insbesondere gesundheitsbezogene Angaben –, werden diese ausschließlich auf Grundlage der gesonderten ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet, die im Mandatsvertrag gesondert gekennzeichnet erteilt wird. Ohne diese Einwilligung kann die Beratungsleistung nicht in vollem Umfang erbracht werden: Die betreffenden Abschnitte der Fragebögen entfallen, und die KI-gestützte Auswertung sowie das Dossier können insoweit nicht oder nur ohne diese Angaben erstellt werden; Sitzungen, Kurzabstimmung und Gesamthonorar bleiben unverändert.

B.3 Termine, Verschiebung, Ausfall

B.3.1 Termine werden einvernehmlich in Textform vereinbart. Der Auftraggeber kann einen Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn in Textform (E-Mail oder Messenger genügt) kostenfrei absagen oder verschieben.

B.3.2 Erfolgt die Absage später oder wird der Termin nicht wahrgenommen, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB bestehen. Maßgeblich ist derjenige Anteil des Gesamthonorars, der dem Verhältnis der ausgefallenen Sitzung zur Gesamtzahl der vereinbarten Sitzungen entspricht. Der Auftragnehmer muss sich anrechnen lassen, was er infolge des Ausfalls an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesen Fällen nicht.

B.3.3 Ist der Auftragnehmer verhindert, teilt er dies unverzüglich mit und bietet einen Ersatztermin an. Die Sitzung gilt erst mit Durchführung des Ersatztermins als erbracht. Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers stehen einer Nichtwahrnehmung nach Ziffer B.3.2 gleich.

B.4 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

B.4.1 Es gilt das im Mandatsvertrag vereinbarte Gesamthonorar für das Betreuungspaket. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsweise – Einmalzahlung oder Teilbeträge – ergibt sich aus dem Mandatsvertrag.

B.4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen.

B.4.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

B.4.4 Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Kalendertage nach Mahnung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

B.4.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

B.5 Laufzeit und Beendigung

B.5.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Mandatsvertrag. Betreuungspakete werden regelmäßig mit einer Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten vereinbart; innerhalb der Laufzeit werden die vereinbarten Sitzungen durchgeführt. Der Vertrag endet mit Durchführung der vereinbarten Sitzungen, spätestens mit Ablauf der Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt; eine Fortsetzung bedarf einer neuen Vereinbarung. Eine ordentliche Kündigung mit Frist ist während der Laufzeit nicht vorgesehen.

B.5.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber die nach Ziffer A.4 erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung dauerhaft unterlässt oder mit einem Teilbetrag trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist.

B.5.3 Beide Parteien können den Vertrag darüber hinaus nach § 627 BGB jederzeit kündigen, da es sich um Dienste höherer Art handelt, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Der Auftragnehmer darf nach § 627 Abs. 2 BGB nicht zur Unzeit kündigen. Eine hiervon abweichende Individualvereinbarung im Mandatsvertrag geht vor.

B.5.4 Im Fall einer Kündigung nach Ziffer B.5.2 oder B.5.3 steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen zu (§ 628 Abs. 1 BGB). Sie bemisst sich nach dem Verhältnis der bis dahin durchgeführten sowie der nach Ziffer B.3.2 zu vergütenden Sitzungen zur Gesamtzahl der vereinbarten Sitzungen; ein bereits fertiggestelltes und übergebenes Dossier ist zusätzlich angemessen zu berücksichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein überschießender Betrag wird erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

B.5.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

Teil C – Besondere Bestimmungen für Beratungsmandate im Rahmen der BAFA-Förderung

C.1 Anwendungsbereich und Vorrang des Förderrechts

C.1.1 Teil C gilt für Beratungsmandate, die im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Europäischen Sozialfonds Plus, durchgeführt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bezuschusst werden sollen. Der Auftragnehmer ist beim BAFA unter der Berater-ID 22 75 26 als Beratungsunternehmen gelistet.

C.1.2 Die Förderrichtlinie in der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung, die Merkblätter des BAFA sowie die Nebenbestimmungen der Leitstelle gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie zwingende Vorgaben für die Vertragsgestaltung enthalten. Regelungen des Teils B finden auf geförderte Mandate nur Anwendung, soweit Teil C auf sie verweist.

C.2 Beratungsgegenstand, Einzelberatung, Ausschlüsse, Unabhängigkeit

C.2.1 Gegenstand ist eine konzeptionelle Einzelberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung im Sinne der Förderrichtlinie. Die Beratung wird ausschließlich als Einzelberatung durchgeführt; Seminare, Workshops, Gruppenveranstaltungen und Schulungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Die konkreten Beratungsschwerpunkte ergeben sich aus dem Beratungsvertrag.

C.2.2 Nicht Gegenstand des Auftrags sind Leistungen, die nach der Förderrichtlinie von der Förderung ausgeschlossen sind, insbesondere Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen betreffen, gutachterliche Stellungnahmen, Tätigkeiten der laufenden Buchführung, die Vermittlung oder Umsetzung von Produkten oder Finanzierungen sowie die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung.

C.2.3 Die Beratung erfolgt ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verfolgt keine eigenen Geschäftsinteressen im Sinne der Förderrichtlinie und vertreibt insbesondere keine Produkte, Finanzierungen oder Beteiligungen an den Auftraggeber.

C.3 Beratungstage, Beratungsbericht, Arbeitsdokument

C.3.1 Die Beratung umfasst die im Beratungsvertrag genannte Zahl von Beratungstagen; die nach der Förderrichtlinie zulässige Höchstdauer von fünf Tagen wird nicht überschritten. Jeder Beratungstag umfasst die strukturierte Beratungssitzung sowie die zugehörige Vor- und Nachbereitung, methodische Auswertung und Dokumentation. Die Beratungstage werden mit Datum, Dauer und behandelten Themen dokumentiert und im Beratungsbericht ausgewiesen.

C.3.2 Der Auftragnehmer erstellt einen schriftlichen Beratungsbericht, der die Ist-Analyse, die Untersuchungsergebnisse, die Engpassidentifikation, die Handlungsempfehlungen und den Umsetzungsfahrplan nachvollziehbar darstellt und den Anforderungen des BAFA-Merkblatts „Beratungsinhalte und Beratungsbericht“ entspricht. Der Bericht wird vom Auftragnehmer unterzeichnet und vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gegengezeichnet. Er ist Bestandteil des Verwendungsnachweises. Der Auftragnehmer stellt zudem den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus und die weitere für den Verwendungsnachweis erforderliche Dokumentation rechtzeitig bereit.

C.3.3 Die Begleitung umfasst – wie bei frei vereinbarten Mandaten – die begleitende Kurzabstimmung per Messenger nach Ziffer B.1.3 sowie die Aufzeichnung der Sitzungen, deren Transkription, die KI-gestützte Auswertung und das persönliche Dossier nach Ziffer B.2, die entsprechend gelten. Diese Leistungsbestandteile dienen der Vorbereitung und Auswertung der Beratung, sind mit dem Beratungshonorar abgegolten, begründen keine zusätzliche Vergütung und sind nicht Bestandteil des Beratungsberichts und des Verwendungsnachweises. Aufzeichnungen, Transkripte, Fragebogenantworten und Dossiers werden nicht mit dem Verwendungsnachweis eingereicht und nicht aus eigener Initiative an Förderstellen übermittelt. Verlangt eine prüfende Stelle auf gesetzlicher oder förderrechtlicher Grundlage die Vorlage solcher Unterlagen zum Nachweis der Leistungserbringung, erfolgt sie nur im rechtlich zwingenden Umfang (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), unter Schwärzung gesundheitsbezogener Angaben, soweit zulässig, und nach vorheriger Information des Auftraggebers und des Teilnehmers, soweit rechtlich zulässig.

C.4 Beginn, Fristen, Verwendungsnachweis, Mitwirkung

C.4.1 Die Beratung beginnt mit Unterzeichnung des Beratungsvertrages, frühestens jedoch nach Zugang des Informationsschreibens der Leitstelle. Den Parteien ist bekannt, dass bereits der Vertragsschluss als Beratungsbeginn gilt und eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Der Beratungsvertrag wird deshalb erst nach Zugang des Informationsschreibens geschlossen.

C.4.2 Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Zugang des Informationsschreibens vollständig bei der Leitstelle vorliegen. Der Auftragnehmer übergibt den Beratungsbericht spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser Frist.

C.4.3 Der Auftraggeber versichert, die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, insbesondere die Einordnung als kleines oder mittleres Unternehmen nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, und die De-minimis-Höchstgrenzen nach der Verordnung (EU) 2023/2831 einzuhalten. Er reicht den Verwendungsnachweis fristgerecht über das Online-Portal bei der Leitstelle ein. Vorzulegen sind insbesondere das unterschriebene Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der von beiden Parteien unterschriebene Beratungsbericht einschließlich des ESF-Fragebogens, die Rechnung des Auftragnehmers, der Kontoauszug zum Nachweis der vollständigen Zahlung sowie – bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung – das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners. Zusätzlich beantwortet der Auftraggeber den Monitoring-Fragebogen und den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus.

C.5 Vergütung, Zahlung und Nachweis

C.5.1 Es gilt das im Beratungsvertrag vereinbarte Honorar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der letzten Beratungssitzung und Übergabe des Beratungsberichts. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt vollständig und ausschließlich per Überweisung vom Geschäftskonto des Auftraggebers auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu zahlen. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug gelten § 288 Abs. 2 und 5 BGB.

C.5.2 Die vollständige Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber ist Fördervoraussetzung; der Auftraggeber weist sie durch Kontoauszug nach.

C.5.3 Eine Beteiligung des Auftragnehmers an der Finanzierung des Beratungshonorars ist nach der Förderrichtlinie ausgeschlossen. Nachträgliche Rabatte, Preisnachlässe, Gutschriften, Stundungen, Erlasse, Rückzahlungen sowie Verrechnungen mit anderen Leistungen sind unzulässig. Sollten dennoch Änderungen des Honorars erfolgen, informieren beide Parteien die Leitstelle und das BAFA unverzüglich.

C.5.4 Reise- und Nebenkosten werden nicht gesondert berechnet; sie sind mit dem Honorar abgegolten.

C.6 Förderung, Umsatzsteuer, wirtschaftliches Risiko

C.6.1 Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Konditionen der Förderrichtlinie. Die Bemessungsgrundlage beträgt derzeit höchstens 3.500 Euro; der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent (höchstens 1.750 Euro) beziehungsweise in den in der Förderrichtlinie genannten Regionen bis zu 80 Prozent (höchstens 2.800 Euro) der Bemessungsgrundlage.

C.6.2 Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellenden wird der Zuschuss nach der ab dem 15. November 2025 geltenden Verwaltungspraxis auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet; bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellenden bleibt die Umsatzsteuer außer Betracht. Maßgeblich sind die Angaben der Leitstelle und des BAFA im Einzelfall.

C.6.3 Der Zuschuss unterliegt dem Bewilligungsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht; über die Bewilligung entscheidet das BAFA erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Auftragnehmer sagt weder die Bewilligung noch eine bestimmte Höhe des Zuschusses zu und trifft keine Aussage zur Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung. Das wirtschaftliche Risiko einer Nichtauszahlung trägt der Auftraggeber; das Honorar ist unabhängig von Bewilligung und Auszahlung in voller Höhe fällig.

C.7 Termine und Ausfall bei geförderten Mandaten

C.7.1 Termine werden einvernehmlich in Textform vereinbart. Der Auftraggeber kann einen Termin bis spätestens 48 Stunden vor Beginn in Textform kostenfrei absagen oder verschieben. Ist der Auftragnehmer verhindert, bietet er unverzüglich einen Ersatztermin an; ein Vergütungsanspruch entsteht insoweit erst mit dessen Durchführung.

C.7.2 Sagt der Auftraggeber später ab oder nimmt er den Termin nicht wahr, bleibt der Vergütungsanspruch für den betreffenden Beratungstag nach § 615 Satz 1 BGB bestehen; Ziffer B.3.2 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht; der Auftragnehmer bietet einen solchen an, soweit dies innerhalb des Durchführungszeitraums organisatorisch möglich ist.

C.7.3 Ein ausgefallener Termin ist kein durchgeführter Beratungstag. Die Vergütung nach Ziffer C.7.2 wird gesondert und getrennt vom Beratungshonorar in Rechnung gestellt, im Beratungsbericht nicht als Beratungstag ausgewiesen und nicht als förderfähige Beratungskosten in den Verwendungsnachweis eingestellt; sie versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wird der Termin nicht nachgeholt, bilden Beratungsrechnung und Verwendungsnachweis ausschließlich die tatsächlich durchgeführten Beratungstage ab; das Beratungshonorar verringert sich entsprechend anteilig. Die Abweichung ist nach Ziffer C.8.2 anzuzeigen; das Risiko eines geringeren Zuschusses trägt der Auftraggeber.

C.8 Subventionserheblichkeit, Änderungen, Beendigung, Prüfrechte

C.8.1 Beiden Parteien ist bekannt, dass es sich bei dem Zuschuss um eine Subvention im Sinne des § 264 StGB handelt und dass Subventionsbetrug strafbar ist. Die im Beratungsvertrag, im Antrag, im Beratungsbericht und im Verwendungsnachweis gemachten Angaben sind subventionserheblich. Beide Parteien versichern, dass ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

C.8.2 Änderungen des Beratungsvertrages, insbesondere des Leistungsumfangs, der Zahl der Beratungstage oder des Honorars, sowie eine vorzeitige Beendigung sind der Leitstelle und dem BAFA unverzüglich anzuzeigen. Den Parteien ist bekannt, dass solche Änderungen die Förderfähigkeit ganz oder teilweise entfallen lassen können.

C.8.3 Der Vertrag endet mit Durchführung der vereinbarten Beratungstage und Übergabe des Beratungsberichts, spätestens mit Ablauf des Durchführungszeitraums. Die gesetzlichen Kündigungsrechte nach §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin durchgeführten Beratungstage zu (§ 628 Abs. 1 BGB).

C.8.4 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, den Beratungsbericht und die zugehörigen Unterlagen den prüfenden Stellen – BAFA, Leitstelle, deren Beauftragte sowie Prüfbehörden des Bundes und der Europäischen Union – im Rahmen des Verwendungsnachweis- und Prüfverfahrens vorzulegen. Die Vorlage ist zur Durchführung des Auftrags und zur Erfüllung förderrechtlicher Pflichten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO). Beide Parteien wirken an Prüfungen mit und bewahren die Vertragsunterlagen für die Dauer der förder- und beihilferechtlichen Aufbewahrungsfristen auf.

Teil D – Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO (gilt für alle Mandate)

D.1 Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, Folgenabschätzung

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Deep Clarity UG (haftungsbeschränkt), Poststraße 101, 53840 Troisdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Tobias Wenzel, HRB 19311 Amtsgericht Siegburg, mail@deepclarity.de, https://deepclarity.de. Eine Auftragsverarbeitung im Verhältnis zum Auftraggeber liegt nicht vor.

Abgrenzung: Diese Datenschutzinformation betrifft ausschließlich die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Beratungsmandaten. Für den Besuch der Website deepclarity.de, für Kontaktanfragen über die Website und für den Einsatz von Cookies gilt gesondert die dort unter https://deepclarity.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung. Beide Dokumente ergänzen sich; im Rahmen eines Beratungsmandats ist diese Information maßgeblich.

Datenschutzbeauftragter: Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero, Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München, Deutschland, Tel. +49 (0)178 6264376, E-Mail: info@dg-datenschutz.de.

Für die nachstehend beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten – insbesondere die umfangreiche Verarbeitung gesundheitsbezogener Angaben und die KI-gestützte Auswertung – wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt (Stand: [DATUM]); die dort festgelegten Maßnahmen sind umgesetzt und werden bei wesentlichen Änderungen überprüft.

D.2 Rechtsgrundlagen im Überblick

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), lit. b (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen), lit. c (rechtliche Verpflichtung, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten), lit. f (berechtigte Interessen) Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet, die im Mandatsvertrag gesondert erteilt wird (näher Ziffer D.4). Eine Verarbeitung kann sich auf mehrere Rechtsgrundlagen stützen.

D.3 Verarbeitungssituationen

D.3.1 Vertragsanbahnung und Erstgespräch. Verarbeitet werden Stammdaten (Name, Kontaktdaten), Unternehmensdaten (Firma, Position, USt-IdNr./Steuernummer) sowie die geäußerten Anliegen und Hintergründe. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Erstgespräche werden nur aufgezeichnet, wenn alle Gesprächsteilnehmer zu Beginn ausdrücklich einwilligen; die Einwilligung wird auf der Aufzeichnung dokumentiert. Ohne Einwilligung erfolgt keine Aufzeichnung (§ 201 StGB). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Kommt kein Vertrag zustande, werden die Anbahnungsdaten spätestens sechs Monate nach Abschluss der Anbahnung gelöscht; Aufzeichnungen spätestens nach Ablauf der Verjährungsfristen für vertragsbezogene Ansprüche, auf Wunsch früher.

D.3.2 Beratungssitzungen. Verarbeitet werden die Gesprächsinhalte (gesprochene Worte, Reflexionen, Selbstauskünfte), bei Online-Sitzungen zusätzlich technische Verbindungsdaten der Videokonferenz-Plattform. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

D.3.3 Aufzeichnung und Transkription. Verarbeitet werden Bild- und Tonaufzeichnungen der Online-Sitzungen bzw. Tonaufzeichnungen der Präsenzsitzungen sowie die aus der Tonspur erstellten Transkripte. Zwecke: Dokumentation des Gesprächs für den Teilnehmer, Erstellung der Transkripte als Grundlage des Dossiers, Vorbereitung der Folgesitzungen, Qualitätssicherung. Die Transkription erfolgt durch Deepgram, Inc. (USA). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung der beauftragten Leistungsbestandteile). Strafrechtlich beruht die Aufzeichnung auf dem im Mandatsvertrag erklärten Einverständnis des Teilnehmers (§ 201 StGB). Die Aufzeichnung der jeweils eigenen Sitzung wird dem Teilnehmer überlassen; die überlassene Kopie unterliegt seiner Verantwortung. Der Teilnehmer kann jederzeit verlangen, dass einzelne Sitzungen nicht aufgezeichnet werden oder dass bei Online-Sitzungen nur der Ton aufgezeichnet wird; auf Leistungsumfang und Vergütung hat dies keinen Einfluss.

D.3.4 Fragebögen. Verarbeitet werden Antworten zu unternehmerischen und führungsbezogenen Fragestellungen, insbesondere Selbsteinschätzungen zu Entscheidungsverhalten, Prioritätensetzung, Delegation, Rollenverständnis und Steuerungspraxis, sowie – auf Grundlage der Einwilligung nach Ziffer D.4 – Angaben zu körperlicher und mentaler Belastung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Die Fragebögen wurden vom Verantwortlichen entwickelt; sie sind keine Diagnoseinstrumente. Die Beantwortung ist freiwillig; einzelne Fragen können unbeantwortet bleiben. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für besondere Kategorien Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

D.3.5 KI-gestützte Auswertung und Dossier. Zur Erstellung des Dossiers werden die Transkripte, die Fragebogenantworten und die schriftliche fachliche Einschätzung des Verantwortlichen KI-gestützt ausgewertet. Die Auswertung umfasst inhaltliche Strukturierung, Mustererkennung, die Generierung von Hypothesen und Reflexionsangeboten sowie die textliche Aufbereitung und stellt Profiling im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO dar. Die Auswertung erfolgt ausschließlich textbasiert; Audio- und Videoaufzeichnungen werden nicht an KI-Systeme übermittelt. Eine automatisierte Ableitung von Emotionen oder psychischen Zuständen aus biometrischen Daten, Stimmmerkmalen, Mimik oder Bewegtbild findet nicht statt. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt: Jede Auswertung wird vor Übergabe vom Verantwortlichen persönlich geprüft, ergänzt, korrigiert und freigegeben; die abschließende inhaltliche Verantwortung liegt bei ihm. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

D.3.6 Begleitende Kurzabstimmung. Verarbeitet werden Nachrichteninhalte und Metadaten der Kommunikation. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Erfolgt die Kommunikation über einen Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp Business), gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des Anbieters; auf dessen eigene Verarbeitung hat der Verantwortliche keinen Einfluss. Auf Wunsch wird die Kommunikation auf E-Mail oder Telefon umgestellt.

D.3.7 Abrechnung und Buchhaltung. Verarbeitet werden Vertrags-, Abrechnungs- und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO i. V. m. § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG.

D.3.8 Rechtsansprüche. Soweit erforderlich, werden personenbezogene Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse ist die Wahrung der eigenen Rechte.

D.3.9 Daten Dritter. Werden Angaben über dritte Personen offengelegt, werden diese nur verarbeitet, soweit dies für die Beratung erforderlich ist. Eine unmittelbare Information dieser Personen nach Art. 14 DSGVO ist regelmäßig nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO).

D.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen der eingesetzten Fragebögen und der Beratungssitzungen können Angaben verarbeitet werden, die besonderen Kategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO unterfallen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu körperlichen Beschwerden und deren Ausprägung, zu Belastungs- und Erschöpfungszuständen, zur mentalen und emotionalen Verfassung, zu bereits in Anspruch genommenen ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Maßnahmen sowie zu Lebensumständen mit gesundheitlichem Bezug.

Rechtsgrundlage ist ausschließlich die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die im Mandatsvertrag gesondert gekennzeichnet erteilt und vom Teilnehmer unterschrieben wird. Sie ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann die Beratungsleistung nicht in vollem Umfang erbracht werden: Die betreffenden Abschnitte der Fragebögen entfallen, entsprechende Angaben werden nicht ausgewertet, und die KI-gestützte Auswertung sowie das Dossier können insoweit nicht oder nur ohne diese Angaben erstellt werden; Sitzungen, Kurzabstimmung und Gesamthonorar bleiben unverändert. Auf Verlangen werden entsprechende Passagen aus Transkript und Dossier entfernt. Die Angaben werden ausschließlich zum Verständnis der beruflichen Belastungs- und Entscheidungssituation verarbeitet; Diagnosen werden nicht gestellt und Therapieempfehlungen nicht ausgesprochen.

Aufzeichnung, Transkription, KI-gestützte Auswertung und Dossier-Erstellung sind vertraglich beauftragte Leistungsbestandteile; die hierfür erforderliche Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Bereitstellung von Stamm-, Vertrags- und Kontaktdaten sowie der zur Beratung erforderlichen unternehmensbezogenen Angaben ist für Abschluss und Durchführung des Vertrages erforderlich. Die Beantwortung einzelner Fragen der eingesetzten Fragebögen bleibt freiwillig. Die Einwilligung nach Ziffer D.4 ist ebenfalls freiwillig; die Folgen ihrer Verweigerung sind dort benannt.

D.5 Auftragsverarbeiter und weitere Empfänger

Mit allen unmittelbar eingesetzten Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Der Verantwortliche bleibt in vollem Umfang für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, auch soweit sie durch Auftragsverarbeiter und deren Subprozessoren erfolgt.

  • a) Videokonferenz und Aufzeichnung: Zoom Communications, Inc., 55 Almaden Blvd., 6th Floor, San Jose, CA 95113, USA. KI-gestützte Zusatzfunktionen des Anbieters (z. B. automatische Zusammenfassungen, Stimmungs- oder Sentimentanalysen) sind deaktiviert; Funktionen zur Erkennung von Emotionen werden nicht eingesetzt.
  • b) Transkription: Deepgram, Inc., 1438 N Broadway, Floor 1, Denver, CO 80202, USA.
  • c) KI-Routing und Sprachmodelle: OpenRouter, Inc., 2261 Market Street #4775, San Francisco, CA 94114, USA. OpenRouter wird ausschließlich mit der Routing-Konfiguration „Zero Data Retention Only“ betrieben und vermittelt Anfragen an angebundene Anbieter von KI-Sprachmodellen als Subprozessoren nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO, die sich vertraglich zur Zero Data Retention verpflichtet haben; die Daten werden dort weder dauerhaft gespeichert noch zu Trainings- oder Modellverbesserungszwecken verwendet. Derzeit sind dies Anthropic PBC, 548 Market St, San Francisco, CA 94104, USA; OpenAI, L.L.C., 3180 18th Street, San Francisco, CA 94110, USA; Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA bzw. Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Stand dieser Liste: 01.09.2026. Eine Erweiterung oder ein Austausch wird in Textform mitgeteilt; einer Änderung kann aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprochen werden. Eine unmittelbare Vertragsbeziehung zu den Subprozessoren besteht nicht.
  • d) Weitere Auftragsverarbeiter: [IT- UND HOSTING-DIENSTLEISTER, AUFNAHME-, TERMIN- UND ABRECHNUNGSSOFTWARE – JEWEILS MIT ANSCHRIFT].
  • e) Sonstige Empfänger (keine Auftragsverarbeitung): zur Verschwiegenheit verpflichtete Steuerberater und Rechtsanwälte im erforderlichen Umfang (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Banken und Zahlungsdienstleister im Rahmen der Zahlungsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); Behörden und Gerichte, soweit eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Soweit zulässig, wird über eine solche Übermittlung informiert.

D.6 Übermittlung in Drittländer (USA)

Personenbezogene Daten werden an die unter Ziffer D.5 genannten Empfänger in den USA übermittelt. Die Übermittlung erfolgt in dieser Reihenfolge: (1) auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, Art. 45 DSGVO), soweit der Anbieter zertifiziert ist – die Zertifizierung ist unter dataprivacyframework.gov einsehbar; (2) hilfsweise auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), ergänzt um eine Risikobewertung; (3) soweit im Einzelfall punktuelle, nicht regelmäßige Transfers ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne geeignete Garantien erforderlich werden, auf Grundlage des Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil die Übermittlung zur Erfüllung der beauftragten Leistungsbestandteile erforderlich ist.

Hinweis auf Risiken: In den USA besteht kein dem Schutzniveau der EU vollständig vergleichbares Datenschutzniveau. US-Sicherheitsbehörden können auf Grundlage US-amerikanischer Sicherheitsgesetze (insbesondere FISA Section 702, Executive Order 12333, CLOUD Act) unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf bei US-Unternehmen gespeicherte Daten verlangen, ohne dass die betroffene Person hiervon Kenntnis erlangt oder hiergegen in jedem Fall wirksamen Rechtsschutz erlangen kann; der Europäische Gerichtshof hat hierauf im Urteil Schrems II vom 16.07.2020 (C-311/18) hingewiesen. Auf Verarbeitungstätigkeiten der US-Anbieter außerhalb der geschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge besteht kein Einfluss.

Stand der rechtlichen Überprüfung: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Nichtigkeitsklage gegen den Angemessenheitsbeschluss am 03.09.2025 abgewiesen (T-553/23, Latombe); der Beschluss gilt fort. Ein Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof ist anhängig (C-703/25 P). Sollte der Angemessenheitsbeschluss aufgehoben oder ausgesetzt werden, wird die Übermittlung auf Standardvertragsklauseln umgestellt, die eingesetzten Dienstleister werden erneut geprüft und der Auftraggeber wird in Textform informiert.

D.6a Übermittlung an BAFA und Leitstelle bei geförderten Mandaten

Bei Beratungsmandaten, die im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden, werden folgende Daten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, und an die zuständige Leitstelle übermittelt: Stamm- und Vertragsdaten des Auftraggebers und der vertretungsberechtigten Person, Vorgangsnummer und Antragsdaten, der von beiden Parteien unterschriebene Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Charta der Grundrechte sowie der Monitoring-Fragebogen und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO in Verbindung mit der Förderrichtlinie. Die Speicherdauer bei BAFA und Leitstelle richtet sich nach den förder- und beihilferechtlichen Vorgaben und kann bis zu zehn Jahre nach Förderabschluss betragen.

Nicht mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden Aufzeichnungen, Transkripte, Fragebogenantworten, das Dossier und sonstige vertrauliche Sitzungsinhalte; der Beratungsbericht enthält ausschließlich die betriebswirtschaftliche Beratungsleistung. Verlangt eine prüfende Stelle (BAFA, Leitstelle, Prüfbehörden des Bundes oder der EU) auf gesetzlicher Grundlage die Vorlage weiterer Unterlagen, werden diese nur im zwingenden Umfang und unter Schwärzung gesundheitsbezogener Angaben vorgelegt, soweit rechtlich zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO); die betroffenen Personen werden zuvor informiert, soweit rechtlich zulässig.

D.7 Speicherdauer und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Aufzeichnungen werden spätestens 30 Tage nach Erstellung dauerhaft gelöscht. Transkripte, Auswertungen und Dossiers werden bis maximal zwölf Monate nach Vertragsende gespeichert und anschließend gelöscht. Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren gespeichert. Eine über die genannten Fristen hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind; die Verarbeitung wird dann auf diesen Zweck beschränkt. Auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt eine frühere Löschung, soweit keine dieser Ausnahmen greift. Die Speicherung erfolgt vorrangig auf Servern innerhalb der Europäischen Union, soweit nicht die unter Ziffer D.6 beschriebene Drittlandübermittlung erforderlich ist.

D.8 Datensicherheit

Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen, insbesondere verschlüsselte Datenübertragung (TLS) bei allen webbasierten Verbindungen und Online-Sitzungen, verschlüsselte Speicherung von Aufzeichnungen, Transkripten und Dossiers, Zugriffsbeschränkungen nach dem Need-to-know-Prinzip, regelmäßige Datensicherung und kontrollierte Löschverfahren, vertragliche Verpflichtung aller Auftragsverarbeiter auf ein dem DSGVO-Niveau entsprechendes Schutzniveau sowie Verpflichtung aller Personen mit Datenzugang zur Vertraulichkeit. Weitere Informationen werden auf Anfrage erteilt.

D.9 Rechte der betroffenen Person

Es bestehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Zur Ausübung genügt eine Nachricht an mail@deepclarity.de.

Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, poststelle@ldi.nrw.de, Telefon 0211 38424-0.

D.10 Hinweise nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)

Nach Art. 50 der KI-Verordnung wird darüber informiert, dass im Rahmen der Auswertung KI-Systeme eingesetzt werden und dass die Texte der Dossiers unter Einsatz von KI-Systemen erzeugt und anschließend vom Verantwortlichen redaktionell geprüft und verantwortet werden. Systeme zur Emotionserkennung oder zur biometrischen Kategorisierung im Sinne der KI-Verordnung werden nicht eingesetzt. Die eingesetzten Personen verfügen über die nach Art. 4 der KI-Verordnung erforderliche KI-Kompetenz.

D.11 Änderungen dieser Information

Diese Information wird angepasst, soweit rechtliche Anforderungen, geänderte Verarbeitungstätigkeiten oder technische Entwicklungen dies erfordern. Über wesentliche Änderungen – insbesondere die Erweiterung der Auftragsverarbeiter-Liste oder neue Verarbeitungstätigkeiten – wird rechtzeitig in Textform informiert. Berührt eine Änderung bestehende Einwilligungen, wird vor der Umsetzung eine erneute Einwilligung eingeholt. Fassung vom 01.09.2026.